Radio Unerhört Marburg
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pathway Aus dem Funkhaus Presseerklärung vom 8. Mai 2002 Donnerstag, 17. Mai 2012
Presseerklärung vom 8. Mai 2002 PDF  | Drucken |
Polizei behinderte Presse bei Demonstrationen am 4. Mai in Frankfurt Radio Unerhört Marburg protestiert gegen Ingewahrsamnahme und Festhalten eines Mitarbeiters.

Radio Unerhört, das nicht-kommerzielle Lokalradio in Marburg, beschwert sich beim Frankfurter Polizeipräsidenten Weiss-Bolland über die Behinderung eines Mitarbeiters. In Erfüllung öffentlicher Aufgaben hielt sich der Journalist in Frankfurt auf, um über den Naziaufmarsch und die Gegenproteste zu berichten. Obwohl er seinen Presseausweises vorwies und ohne daß ihm der Zugang verweigert wurde, nahm die Polizei den Hörfunkredakteur in Gewahrsam und hielt ihn über mehrere Stunden fest.

„Wir sind empört über die Ingewahrsamnahme und das mehrstündige Festhalten unserers Mitarbeiters und legen hiermit offiziell Beschwerde gegen die Behinderung seiner journalistischen Tätigkeit ein." heißt es in dem Schreiben an den Polizeipräsidenten, von dem Kopien an das hessische Innenministerium, Gewerkschaften, den deutschen Presserat sowie die hessische Landesmedienanstalt LPR gingen. Radio Unerhört Marburg wertet das Vorgehen der Polizei als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit. Auch wenn der Journalist als ehrenamtlich arbeitender Redakteur nicht im Besitz eines offiziell anerkannten Presseausweises ist, genieße er im Sinne der Gleichbehandlung den Schutz nach Maßgabe des Landespressegesetzes. Seinen Angaben zufolge wurde der Radiomacher innerhalb behördlicher Absperrungen in Gewahrsam genommen und mehrere Stunden festgehalten, obwohl ihm der Zugang nicht verweigert worden und damit sein Aufenthalt in diesem Bereich legitim war. Trotzdem wird ihm vorgeworfen, Polizeiabsperrungen umgangen bzw. sogar „durchbrochen" zu haben.

Radio Unerhört fordert vom Polizeipräsidenten die Rücknahme der Vorwürfe gegen den Redakteur und jeglicher Zahlungsaufforderungen sowie eine öffentliche Entschuldigung, darüber hinaus soll die Polizei in Zukunft die Wahrnehmung des Auskunftsrechtes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des Presserechts unterstützen und Behinderungen unterlassen.

 

 
 
 
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