{"id":1041,"date":"2023-07-22T10:29:12","date_gmt":"2023-07-22T08:29:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/?page_id=1041"},"modified":"2025-11-13T17:55:44","modified_gmt":"2025-11-13T16:55:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung des Vereins Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V."},"content":{"rendered":"<p><span class=\"mainbody\"><strong>\u00a7 1 <\/strong><\/span><\/p>\n<p><span class=\"mainbody\"><strong>Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/span><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Er hat seinen Sitz in Marburg.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg eingetragen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><span class=\"mainbody\"><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/span><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Der Verein \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung 1977 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung freier Medien. Dies soll erreicht werden durch das Errichten und Betreiben eines nichtkommerziellen lokalen freien Mitgliederradios mit dem Ziel der H\u00f6rerInnenbeteiligung sowie die F\u00f6rderung anderer freier Medien f\u00fcr die Region Marburg.<br \/>\nDie Vereinsaktivit\u00e4ten sollen aus Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4gen finanziert werden und keinen kommerziellen Zwecken dienen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">Es werden folgende Ziele angestrebt:<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">a) Die Idee des Freien Radios, im Sinne der Charta des BFR (Bundesverband Freier Radios) vom 22.5.1994, zu verbreiten,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">b) kulturelle Vielfalt und Meinungsvielfalt zu gew\u00e4hrleisten,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">c) den Bildungs- und Informationsauftrag der privaten H\u00f6rfunkprogramme ange-messen durchzusetzen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">d) allen Schichten der Bev\u00f6lkerung den Zugang zum Medium Radio zu erm\u00f6glichen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">e) eine Darstellung der Anliegen von Einzelnen, Initiativen und anderen Personenvereinigungen (Gruppen) zu erm\u00f6glichen, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung sozial ausgegrenzter und diskriminierter Personengruppen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">f) das Bewusstsein f\u00fcr die lokale Umwelt und Umgebung zu f\u00f6rdern,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">g) kritischen H\u00f6rfunkjournalismus zu f\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">h) M\u00f6glichkeiten und Strukturen zu schaffen, die geeignet sind, Jugendarbeit im Sinne von Kommunikation und Verst\u00e4ndigung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<div>\n<p>Dies soll geschehen durch medienp\u00e4dagogische Arbeit, durch Beratung von Interes-sentInnen bei der Nutzung technischer Medien zur Produktion und Verbreitung selbst-initiierter Beitr\u00e4ge und durch die Bereitstellung von Produktionshilfen aller Art. Im Rahmen dieses Zwecks strebt der Verein vor allem an, neue, mediengest\u00fczte Kommunikationsformen im Raum Marburg zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p>Er organisiert Bildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Jugendliche und Erwachsene, um sie f\u00fcr die Arbeit und den Umgang mit H\u00f6rfunk zu qualifizieren und zu bef\u00e4higen, Beitr\u00e4ge zu gestalten, mit denen die Allgemeinheit gef\u00f6rdert wird, insbesondere auf folgenden Gebieten:<\/p>\n<\/div>\n<ul>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">lokale Kommunikation<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">lokale Kunst und Kultur<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">F\u00f6rderung des Umganges mit Medien<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">Gleichberechtigung der Geschlechter<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">F\u00f6rderung des Zusammenlebens, der Verst\u00e4ndigung und des Austausches zwi-schen den Kulturen<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">Unterst\u00fctzung von sozial ausgegrenzten Individuen und Gruppen<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">F\u00f6rderung des Umweltschutzes (Tierschutz, Naturschutz, Landschaftspflege)<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">Jugend- und Altenhilfe<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p lang=\"de-DE\">Beratung in Fragen der Gesundheitshilfe<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p lang=\"de-DE\">Diese F\u00f6rderung bezieht sich auch auf die Organisation von Diskussionsveranstaltungen und die Herausgabe von Informationsschriften zur Idee des freien Lokalrundfunks und der Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten (z.B. als Redaktionsmitglied) und zwar auch unabh\u00e4ngig von der Verbreitung \u00fcber einen Stadtsender sowie die Dokumentation und den Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren nichtkommerziellen LokalradioveranstalterInnen des In- und Auslandes. Die Bildung von festen themen- bzw. stadtteilbezogenen Arbeitsgruppen soll die Kontinuit\u00e4t und Vielfalt des Programmangebotes gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Mitglieder d\u00fcrfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsverm\u00f6gens erhalten.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(5) Eine parteipolitische Bet\u00e4tigung des Vereins ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sowie nicht rechtsf\u00e4hige Vereine werden, die seine Ziele unterst\u00fctzen. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) \u00dcber den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mitteilung der Ablehnung an den Antragsteller die Mitgliederversammlung angerufen werden (Aufnahmeverfahren).<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem jeweils ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(5) Eine Streichung von der Mitgliederliste kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung erfolgen, wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung seit mindestens 2 Jahren im R\u00fcckstand ist und ihm Mahnungen aufgrund fehlender oder falscher Adressdaten nicht zugestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer versto\u00dfen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag f\u00fcr drei Monate im R\u00fcckstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden (Ausschlussverfahren). Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem Mitglied die Anrufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Bis zu diesem Zeitpunkt ruhen die Mitgliedschaftsrechte. Dem Mitglied mu\u00df vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 4a Ehrenmitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die sich besondere Verdienste um den Verein und dessen Aufgaben erworben haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) \u00dcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag mit aussagekr\u00e4ftiger Begr\u00fcndung eines oder mehrerer Mitglieder.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit. Ansonsten bestimmen sich Rechte und Pflichten nach Ma\u00dfgabe der \u00fcbrigen Mitglieder des Vereins. Soweit einem Mitglied des Vereins zugleich auch die Ehrenmitgliedschaft verliehen wird, steht diesem Mitglied lediglich ein einziges Stimmrecht bei Entscheidungen zu.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge (Mitgliederpflichten)<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge nach Ma\u00dfgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (\u00a78). Zur Festlegung der Beitragsh\u00f6he und -f\u00e4lligkeit ist eine 2\/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von 20% der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angaben eines Grundes verlangt wird.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Jedes Mitglied kann eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung bis zu Beginn der Versammlung beantragen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung angenommen, umgestellt oder erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(5) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt eine\/einen Versammlungsleiterin\/leiter und eine\/einen Protokollantin\/ten. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Auf einen formlosen Antrag hin muss geheim abgestimmt werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(6) Die Mitgliederversammlung als oberstes Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht einem anderem Vereinsorgan \u00fcbertragen wurden. Der Mitgliederversammlung sind insbesondere die Jahresabrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung \u00fcber die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungspr\u00fcferInnen, die weder dem Vorstand, noch einem vom Vorstand einberufenen Gremium angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, um die Buchf\u00fchrung einschlie\u00dflich Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch \u00fcber:<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">a) den j\u00e4hrlichen Vereinshaushaltsplan, der vom Vorstand aufgestellt wurde,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">b) die Aufgaben des Vereins,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">c) die inhaltliche Plattform des Vereins,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">d) Beteiligung an Gesellschaften,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">e) Aufnahme von Darlehen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">f) Genehmigung aller Gesch\u00e4ftsordnungen f\u00fcr den Vereinsbereich,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">g) Satzungs\u00e4nderungen,<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">h) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(7) Mitgliederversammlungen, bei denen \u00fcber die Satzung oder die inhaltliche Plattform entschieden werden soll, werden als beschlussf\u00e4hig anerkannt, wenn mindestens 50 % der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen; diese ist dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Alle weiteren satzungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlungen werden als beschlussf\u00e4hig anerkannt, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(8) Die Mitgliederversammlung fa\u00dft ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und f\u00fcr \u00c4nderungen an der inhaltlichen Plattform ist eine 3\/4 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber \u00c4nderungen an der inhaltlichen Plattform kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung hingewiesen wurde und sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigef\u00fcgt wurde.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei, jedoch h\u00f6chstens sieben Personen. Mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder sind FLINTA*-Personen.<br \/>\nSofern nicht eine ausreichende Anzahl an FLINTA*-Personen kandidiert,<br \/>\nkann hiervon abgewichen werden, vorausgesetzt wahlberechtigte,<br \/>\nanwesende FLINTA*-Personen stimmen dem bei der Mitgliederversammlung zu. Die Amtszeit betr\u00e4gt ein Jahr, Wiederwahl ist m\u00f6glich. Eine vorzeitige Abwahl ist mit 2\/3 der auf einer Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder aus schwerwiegenden Gr\u00fcnden m\u00f6glich.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Sitzungen des Vorstandes sind vereins\u00f6ffentlich, \u00fcber die Beschl\u00fcsse sind Protokolle anzufertigen, in die jedes Mitglied ein Einsichtsrecht hat.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und verwaltet sein Verm\u00f6gen. Er hat alle Aufgaben des Vereins zu erf\u00fcllen, die nicht satzungsgem\u00e4\u00df anderen Vereinsorganen \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins ist gemeinsames Handeln von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(5) Der Vorstand ist an die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung gebunden. Mindestens einmal j\u00e4hrlich hat er einen Rechenschaftsbericht an die Mitgliederversammlung zu erstatten.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(6) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre NachfolgerInnen gew\u00e4hlt und im Vereinsregister eingetragen worden sind.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 8 Beirat<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat berufen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Der Beirat unterst\u00fctzt den Verein durch Anregung und Empfehlung.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Mitglieder des Beirats m\u00fcssen nicht Mitglieder des Vereins sein.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Die Abberufung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 9 Beurkundung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">Die in den Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefa\u00dften Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und von dem\/der jeweiligen ProtokollantIn der Sitzung sowie dem\/der VersammlungsleiterIn zu unterzeichnen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins und Verm\u00f6gensbindung<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) F\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist eine 3\/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ank\u00fcndigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefa\u00dft werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall<br \/>\nsteuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an eine<br \/>\njuristische Person \u00f6ffentlichen rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte<br \/>\nK\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur sowie<br \/>\nf\u00fcr die F\u00f6rderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studierendenhilfe im<br \/>\nSinne des in \u00a72 festgelegten Vereinszwecks sowie unserer inhaltlichredaktionellen<br \/>\nPlattform.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><em>Die Satzung wurde am 05.06.1994 errichtet und von den anwesenden Mitgliedern der Gr\u00fcndungsversammlung verabschiedet. <\/em><\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><em>Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.01.2009 in den \u00a7\u00a7 1 und 4 ge\u00e4ndert und am 06.05.2009 ins Vereinsregister eingetragen.<\/em><\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><em>Des weiteren wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.01.2014 \u00a74a eingef\u00fcgt und \u00a7 6(7) ge\u00e4ndert. Diese \u00c4nderungen wurden am 28.04.2014 ins Vereinsregister eingetragen.<\/em><\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><em>Des weiteren wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.01.2015 \u00a7 10 (2) ge\u00e4ndert. Diese \u00c4nderungen wurden am 12.05.2015 ins Vereinsregister eingetragen.<\/em><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">In dieser Version der Satzung wurde auf der Mitgliedervollversammlung am 23.08.2025 eine \u00c4nderung beschlossen. Hierbei wurde \u00a77 Abs. 1 Satz 2 ge\u00e4ndert.<br \/>\nDiese \u00c4nderung wurde am 22.09.2025 ins Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c (2) Er hat seinen Sitz in Marburg. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg eingetragen. (4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Vereinszweck (1) Der Verein \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im &hellip; <\/p>\n<p><a class=\"more-link btn\" href=\"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/satzung\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1041","page","type-page","status-publish","hentry","nodate","item-wrap"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-04-23 23:42:19","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1041","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1041"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1041\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":249891,"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1041\/revisions\/249891"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1041"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}