{"id":1081,"date":"2023-07-22T10:30:17","date_gmt":"2023-07-22T08:30:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/?page_id=1081"},"modified":"2023-07-22T10:30:17","modified_gmt":"2023-07-22T08:30:17","slug":"umgangsvereinbarung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.radio-rum.de\/web\/umgangsvereinbarung\/","title":{"rendered":"Umgangsvereinbarung"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"mainbody\"><strong>Geltungsbereich:<\/strong><br \/>\nDiese Verhaltensanweisung (nachfolgend Umgangsvereinbarung) gilt verpflichtend fu\u0308r alle Mitglieder, Mitarbeiter_innen, G\u00e4ste und Nutzer_innen des freien Radios \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c.<br \/>\nDie Mitglieder, Mitarbeiter_innen, G\u00e4ste und Nutzer_innen sowie ihre Plena und Arbeitsgruppen sind auch verantwortlich fu\u0308r die Umsetzung der in der<br \/>\nUmgangsvereinbarung getroffenen Beschlu\u0308sse und fu\u0308r die Aufkl\u00e4rung anderer im Radiokontext sich bewegender Menschen.<br \/>\nUnter \u201eRadiokontext\u201c werden alle Aktivit\u00e4ten verstanden, die im Zusammenhang mit Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V. stehen oder in den zugeh\u00f6rigen R\u00e4umlichkeiten stattfinden. Zum Radiokontext geh\u00f6ren somit auch Veranstaltungen, Sendeu\u0308bertragungen, Recherchet\u00e4tigkeiten, Interviews und \u00e4hnliches au\u00dferhalb der R\u00e4umlichkeiten von Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.. Kollektive Strukturen erfordern eine st\u00e4ndige Bereitschaft zur Selbstreflektion aller Beteiligten. Bei Verweigerung oder Missachtung der in dieser Umgangsvereinbarung festgelegten Ziele liegt eine St\u00f6rung des Vereinsfriedens vor und ein Ausschluss wird angestrebt.<\/span><\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tze:<\/strong><br \/>\n1. Jede Person, die sich im Radiokontext aufh\u00e4lt, ist verpflichtet, zur Einhaltung des Vereinsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Hierzu geh\u00f6rt vor allem, die Pers\u00f6nlichkeit und Wu\u0308rde jeder anderen im Radiokontext sich aufhaltenden Person zu respektieren. Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V. strebt an, seine Mitglieder, Mitarbeiter_innen, G\u00e4ste und Nutzer_innen fu\u0308r Formen der Diskriminierung und Bel\u00e4stigung zu sensibilisieren um diese zu vermeiden. Es soll ein Klima geschaffen werden, in dem Verletzungen der Wu\u0308rde \u2013 so sie dennoch passieren \u2013 angstfrei angesprochen werden k\u00f6nnen. Dabei streben wir an, auftretende Konflikte im Sinne der Betroffenen zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>2. Zur Verletzung dieser Wu\u0308rde des Einzelnen geh\u00f6rt insbesondere das bewusste, gezielte und fahrl\u00e4ssige Herabwu\u0308rdigen bis hin zur sexuellen Bel\u00e4stigung, Mobbing und Diskriminierung. Unmittelbare oder auch mittelbare Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Nationalit\u00e4t, gesellschaftlicher Klasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, Krankheit und\/oder sexueller Identit\u00e4t werden im Radiokontext nicht toleriert.<\/p>\n<p>2.1 Diskriminierung<br \/>\nDiskriminierung aufgrund der oben genannten zugeschriebenen Merkmale, gleich welcher Form und Auspr\u00e4gung, werden bei Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V. nicht geduldet; entsprechenden Tendenzen wird konsequent entgegengetreten.<br \/>\nDiskriminierung kann sich beispielsweise \u00e4u\u00dfern in:<\/p>\n<ul>\n<li>Beleidigungen oder Herabwu\u0308rdigungen, die in schriftlicher oder mu\u0308ndlicher Form ge\u00e4u\u00dfert werden sowie diesbezu\u0308glicher Handlungen<\/li>\n<li>t\u00e4tliche Bedrohung<\/li>\n<li>N\u00f6tigung<\/li>\n<li>das Verleumden von Personen oder deren sozialem Umfeld.<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"mainbody\">2.2 Sexuelle Bel\u00e4stigung<br \/>\nSexuelle Bel\u00e4stigung ist ein vors\u00e4tzliches und sexuell bestimmtes Verhalten, das die sexuelle Selbstbestimmung eine_s anderen verletzt.<br \/>\nDazu geh\u00f6ren beispielsweise:<br \/>\n<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Unerwu\u0308nschter, sexuell bestimmter K\u00f6rperkontakt und Missachtung der Distanz (unerwu\u0308nschtes Beru\u0308hren, Bet\u00e4tscheln)<\/li>\n<li>unerwu\u0308nschte sexuelle Ann\u00e4herungsversuche jeder Art z.B. in Form von Gesten, \u00c4u\u00dferungen in schriftlicher oder verbaler Form, Geschenken<\/li>\n<li>anzu\u0308gliche und beleidigende Bemerkungen, Kommentare oder Witze<\/li>\n<li>das Zeigen sexistischer oder pornographischer Darstellungen<\/li>\n<li>die Aufforderung zu sexuellen Handlungen<\/li>\n<li>t\u00e4tliche Bedrohung, N\u00f6tigung<\/li>\n<li>Andeutungen, dass sexuelles Entgegenkommen Vorteile bringen k\u00f6nnte<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"mainbody\">2.3 Mobbing<br \/>\nDer Begriff \u201eMobbing\u201c kommt aus dem Englischen: \u201eto mob\u201c hei\u00dft schikanieren, angreifen, drangsalieren. Mobbing bezeichnet einen Prozess der Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen, der von einer oder mehreren Personen systematisch mit Absicht betrieben wird und das Ziel verfolgt, den_die Betroffene aus dem Radio als physischem und sozialem Raum zu dr\u00e4ngen. Diese feindseligen Handlungen geschehen mit einer gewissen Regelm\u00e4\u00dfigkeit und u\u0308ber einen l\u00e4ngeren Zeitraum.<br \/>\nEs handelt sich nicht um Mobbing bei einmaligen Vorf\u00e4llen oder wenn zwei etwa gleich starke Parteien in Konflikt geraten. Interessengegens\u00e4tze k\u00f6nnen immer wieder auftreten und sollten in angemessener Form so ausgetragen werden, dass m\u00f6glichst ein Kompromiss zwischen den Konfliktparteien erzielt wird, der niemanden in seiner<br \/>\nIntegrit\u00e4t verletzt. Wann Handlungen nicht mehr sozial hinnehmbar sind, h\u00e4ngt von den Umst\u00e4nden des Einzelfalles ab.<br \/>\nTypische Mobbing-Handlungen sind beispielsweise:<br \/>\n<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>Drohungen und Erniedrigungen, Hohn und Aggressivit\u00e4t<\/li>\n<li>Beschimpfungen, verletzende Behandlung, st\u00e4ndige, ungerechtfertigte Kritik<\/li>\n<li>absichtliches Zuru\u0308ckhalten von arbeitsnotwendigen Informationen<\/li>\n<li>die betroffene Person wird geschnitten oder l\u00e4cherlich gemacht<\/li>\n<li>unwu\u0308rdige Behandlung<\/li>\n<li>Verbreitung haltloser und kr\u00e4nkender Geru\u0308chte u\u0308ber den_die betroffene Person<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"mainbody\">bewusst falsche Anschuldigungen gegenu\u0308ber Anderen.<\/span><\/p>\n<p>3.1) Vorbeugung und Aufkl\u00e4rung<br \/>\nDie Verantwortung zur Vorbeugung vor Diskriminierung, sexueller Bel\u00e4stigung und Mobbing obliegt allen Mitgliedern, Nutzer_innen und Mitarbeiter_innen von Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V. sowie der Aus- und Fortbildungs-AG und dem Radioplenum. Zur Verhinderung von Diskriminierung, sexueller Bel\u00e4stigung und Mobbing ist sowohl die Aufkl\u00e4rung von Mitgliedern, G\u00e4sten und Projektpartner_innen, Nutzer_innen und Mitarbeiter_innen als auch die Kl\u00e4rung von Konflikten notwendig. Vorbeugung und Aufkl\u00e4rung sind dann erfolgreich, wenn sie auf den Aufbau von Selbstvertrauen bei Betroffenen zielen. Bei freiwerdenden Stellen sollten die Stellen-AGs darauf achten, dass die Bewerber_innen gleich behandelt werden und das Einstellungsverfahren transparent gestalten. Die Aus- und Fortbildungs-AG sorgt dafu\u0308r, dass die Inhalte dieser Umgangsvereinbarung in regelm\u00e4\u00dfigen Workshops (z.B. in den Einfu\u0308hrungsworkshops, aber auch daru\u0308ber hinaus) transportiert werden. Das Radioplenum, die Mitglieder und die Mitarbeiter_innen sind aufgefordert, ernsthaft zu pru\u0308fen, inwieweit Verbesserungsbedarf in Hinblick auf Arbeitsklima und Vereinsfrieden besteht. Die Umgangsvereinbarung sollte innerhalb des Radiokontextes aktiv verbreitet werden. Jede_r Einzelne, der_die sich im Radiokontext aufh\u00e4lt, darf diesbezu\u0308gliche Fragen an die Aus- und Fortbildungs-AG, die\u00a0 Antidiskriminierungskommission (siehe 4.1) und das Radioplenum stellen.<\/p>\n<p>3.2 Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung und Bel\u00e4stigung<br \/>\nDer Vorstand von Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V., die Hauptamtlichen sowie die Teilnehmer_innen am Radioplenum verpflichten sich, gegen Personen vorzugehen, die andere Personen im Radiokontext in oben genanntem Sinne diskriminieren, mobben oder sexuell bel\u00e4stigen. Der diskriminierenden Person muss verdeutlicht werden, dass sie gegen den Vereinsfrieden verst\u00f6\u00dft und\/oder das gute Arbeitsklima gef\u00e4hrdet. Die im Folgenden genannten Ma\u00dfnahmen sollen ku\u0308nftige Diskriminierungen und \u00dcbergriffe verhindern und klarstellen, dass der Vorstand, die Hauptamtlichen und das Radioplenum solche Verhaltensweisen auf keinen Fall tolerieren.<\/p>\n<p>4. Beschwerderecht<br \/>\nMitglieder, Nutzer_innen, G\u00e4ste und Mitarbeiter_innen, die sich von den<br \/>\nRadiostrukturen oder von Menschen die sich im Radiokontext aufhalten diskriminiert, benachteiligt oder bel\u00e4stigt fu\u0308hlen, haben das Recht zur Beschwerde. Nachteile du\u0308rfen dem_der Antragssteller_in daraus nicht entstehen.<\/p>\n<p>4.1 Ansprechpartner_innen<br \/>\nWenn sich eine Person diskriminiert, bel\u00e4stigt oder benachteiligt fu\u0308hlt und eine pers\u00f6nliche Zurechtweisung durch die bel\u00e4stigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder \u00c4ngste bestehen, den Konflikt im direkten Kontakt anzusprechen, k\u00f6nnen sich die Betroffenen an die Antidiskriminierungskommission wenden.<br \/>\nDiese wird j\u00e4hrlich vom Radioplenum in einer offenen Abstimmung gew\u00e4hlt und setzt sich aus einer hauptamtlichen Person, einem Vorstandsmitglied und einer ehrenamtlich im Radio engagierten Person zusammen. Die Antidiskriminierungskommission hat folgende Rechte und Pflichten:<\/p>\n<ul>\n<li>allen \u2013 auch vertraulichen \u2013 Hinweisen auf und Beschwerden auf Grund von<br \/>\nBel\u00e4stigung, Diskriminierung und Mobbing im vorgenannten Sinne nachzugehen,<\/li>\n<li>die Betroffenen zu beraten und zu unterstu\u0308tzen,<\/li>\n<li>auf Wunsch eine_n Betroffene_n zu allen Gespr\u00e4chen und Besprechungen zu<\/li>\n<\/ul>\n<p><span class=\"mainbody\">begleiten, zu beraten und ihn zu unterstu\u0308tzen oder ihn_sie gegebenenfalls dort zu vertreten (Vertrauensperson)<\/span><\/p>\n<p>4.2 Stufen der Beschwerdebehandlung<br \/>\na) Gespr\u00e4ch mit den Konfliktparteien<br \/>\nEine betroffene Person kann zun\u00e4chst ein Gespr\u00e4ch mit dem_der Konfliktgegner_in unter Hinzuziehen eine_r der o. g. Ansprechpartner_innen verlangen. Der_die Betroffene kann auch einen der zust\u00e4ndigen Ansprechpartner_innen als Vertretung beauftragen (Vertrauensperson), wenn er_sie nicht selbst an dem Gespr\u00e4ch teilnehmen will. Letzteres Vorgehen wird zum Schutz der_des Betroffenen empfohlen. \u00dcber den eventuellen Wunsch, die Anonymit\u00e4t des_der Betroffenen zu wahren und die M\u00f6glichkeit, dies umzusetzen, sollte explizit gesprochen werden. Der_die Betroffene hat das Recht, dass dieses Gespr\u00e4ch schnellstm\u00f6glich, sp\u00e4testens innerhalb von zehn Tagen nach der Beschwerde stattfindet. Ist er_sie nicht selbst anwesend, wird der_die Betroffene pers\u00f6nlich von der Vertrauensperson u\u0308ber den Ablauf des Gespr\u00e4chs benachrichtigt. Fu\u0308hrt dieses Gespr\u00e4ch nicht zu einer Einigung oder Aufarbeitung des Konflikts, wird innerhalb von 2 Wochen ein Sonderplenum einberufen (Sonderplenum 1).<\/p>\n<p>b) Sonderplenum 1<br \/>\nAnwesend sein sollten auf dem Sonderplenum 1: Der_die Konfliktverursacher_in, die Mitglieder der\u00a0 Antidiskriminierungskommission, der_die Betroffene oder die Vertrauensperson der_des Betroffenen, ggf. externe Moderation.<br \/>\nErgibt sich auch bei dem Sonderplenum 1 keine Einigung oder Aufarbeitung des Konflikts, so muss innerhalb von weiteren zwei Wochen ein zweites Sonderplenum stattfinden.<\/p>\n<p>c) Sonderplenum 2<br \/>\nAnwesend sein sollten auf dem Sonderplenum 2: Mindestens eine Teilnehmer_in des Konfliktverursacher_in-Einzelgespr\u00e4chs (s.u.) , Mitglieder der Antidiskriminierungskommission, der_die Betroffene oder die Vertrauensperson der_des Betroffenen, sowie der_die Konfliktverursacher_in. Das Sonderplenum 1 bestimmt vorbereitend 2 Personen, welche vor dem Sonderplenum 2 ein Einzelgespr\u00e4ch mit der_dem Konfliktverursacher_in fu\u0308hren. Bei diesem Einzelgespr\u00e4ch wird der Konflikt erneut er\u00f6rtert und der_die Konfliktverursacher_in hat Gelegenheit, dazu erneut Stellung zu nehmen. Hierbei geht es vor allem um die Aufkl\u00e4rung der Sicht des_der Konfliktverursacher_in auf den konkreten Tathergang (Handlungen, keine Motivationen oder Deutungen). Der Inhalt des Gespr\u00e4chs wird durch die vom Sonderplenum 1 bestimmten Personen der Antidiskriminierungskommission u\u0308bermittelt.<br \/>\nBeim Sonderplenum 2 werden zun\u00e4chst die Anwesenden vom Verlauf des<br \/>\nKonfliktverursacher_in-Einzelgespr\u00e4ches in Kenntnis gesetzt. Sanktionen werden nicht auf dem Plenum ausdiskutiert. Stattdessen wird eine Kommission gebildet, die Sanktionen beschlie\u00dft. Es ist erwu\u0308nscht, dass die betroffene Person ihre Sanktionswu\u0308nsche dieser Kommission u\u0308bermittelt.<br \/>\nDas Sonderplenum 2 bestimmt au\u00dferdem 2 Personen, die zuku\u0308nftig als<br \/>\nBeobachter_innen fungieren. Sie dienen als Ansprechpartner_innen fu\u0308r den Fall, dass die Sanktionsma\u00dfnahmen nicht eingehalten werden.<\/p>\n<p>d) Sonderplenum 3<br \/>\nAnwesend sein sollten auf dem Sonderplenum 3 die Antidiskriminierungskommission und die Sanktionskommission. Ausgeschlossen sind der_die Konfliktverursacher_in, der_die Betroffene, sowie die Vertrauensperson der_des Betroffenen. Die von der Sanktionskommission erarbeiteten Sanktionsvorschl\u00e4ge werden auf dem Sonderplenum 3 abgestimmt oder modifiziert abgestimmt. Die Ergebnisse des Sonderplenums 3 werden der betroffenen und der konfliktverursachenden Person u\u0308bermittelt, sowie allen sich im Funkhaus aufhaltenden Personen. Es liegt in der Verantwortung aller, auf die Einhaltung der Sanktionsma\u00dfnahmen zu achten oder Verst\u00f6\u00dfe den Beobachter_innen zu melden.<\/p>\n<p>e) Ende der Beschwerdebehandlung<br \/>\nMit der \u00dcbermittlung der Sanktionsma\u00dfnahmen ist die Berschwerdebehandlung beendet. Weitere Stufen der Beschwerdebehandlung sind nicht m\u00f6glich. Der Ablauf der Stufen der Beschwerdebehandlung kann auch beendet werden, sobald eine Einigung oder Aufarbeitung des Konflikts erfolgt ist. Die Einigung kann durch die betroffene Person und die Antidiskriminierungskommission gemeinsam festgestellt werden.<\/p>\n<p>f) Ablehnung der Anerkennung des Beschwerdeverfahrens<br \/>\nEine Nichteinhaltung der Sanktionen legt einen Ausschluss aus dem Verein Nahe. \u00dcbt der_die Konfliktverursacher_in au\u00dferhalb des Beschwerdeverfahrens Druck auf die betroffene Person aus, stellt dies eine Verweigerung der Anerkennung des Beschwerdeverfahrens dar. Dies dru\u0308ckt die Missachtung der kollektiven Strukturen von Radio Unerh\u00f6rt Marburg e.V. aus und gef\u00e4hrdet in erheblichem Ma\u00dfe den Vereinsfrieden und das gute Arbeitsklima, was ebenfalls einen Ausschluss aus dem Verein nahelegt.<\/p>\n<p>5. Vertraulichkeit<br \/>\n\u00dcber die Informationen und Vorkommnisse, pers\u00f6nlichen Daten und Gespr\u00e4che ist absolutes Stillschweigen gegenu\u0308ber Dritten zu bewahren, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Wird der Konflikt auf dem regul\u00e4ren Plenum verhandelt, so wird auf Wunsch des_der Betroffenen der entsprechende TOP anonymisiert und \/ oder aus dem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Protokoll herausgenommen. Den am Beschwerdeverfahren beteiligten Personen wird explizit die M\u00f6glichkeit zur externen Supervision einger\u00e4umt. Protokolle, die w\u00e4hrend der Sonderplena angefertigt wurden, sind von der\u00a0 Antidiskriminierungskommission so zu verwahren, dass Unbeteiligte keinen Einblick erhalten.<\/p>\n<p>6. Rechte der Mitarbeiter_innen<br \/>\nJede_r Mitarbeiter_in hat das Recht, sich w\u00e4hrend der Arbeitszeit (beispielsweise bei den oben genannten Ansprechpartner_innen) u\u0308ber diese\u00a0 Umgangsvereinbarung zu informieren, hierzu Fragen zu stellen und sich u\u0308ber Diskriminierung, sexuelle Bel\u00e4stigung und Mobbing zu beschweren.<\/p>\n<p>7. Projektpartner_innen, G\u00e4ste etc.<br \/>\nDa die in dieser Umgangsvereinbarung festgelegten Verhaltensregeln auch fu\u0308r G\u00e4ste, Nutzer_innen, Projektpartner_innen etc. im Radiokontext gelten, sollten diese, um die Umgangsvereinbarung transparent zu machen, aktiv darauf hingewiesen werden.<\/p>\n<p>8. Umsetzung, Fortschreibung und \u00c4nderung der Umgangsvereinbarung<br \/>\nDie Mitglieder, Projektpartner_innen, Nutzer_innen und Mitarbeiter_innen von RUM e.V. verpflichten sich, die in dieser Umgangsvereinbarung festgeschriebenen Punkte umzusetzen, aufmerksam zu verfolgen und bei Bedarf fortzuschreiben. \u00dcber \u00c4nderungen der Umgangsvereinbarung kann auf den allgemeinen Radioplena entschieden werden.<\/p>\n<p>9. Inkrafttreten<br \/>\n<em>Diese Vereinbarung tritt am 22.01.2013 in Kraft.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geltungsbereich: Diese Verhaltensanweisung (nachfolgend Umgangsvereinbarung) gilt verpflichtend fu\u0308r alle Mitglieder, Mitarbeiter_innen, G\u00e4ste und Nutzer_innen des freien Radios \u201eRadio Unerh\u00f6rt Marburg e.V.\u201c. 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